Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU haben zur Ratssitzung am 02.03.2023 beantragt, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für das Jahr 2023 um 50 % zu reduzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Umsetzung vorzulegen.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 17.02.2022 als Unterstützungsmaßnahme beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auf Grund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie für das Jahr 2022 zu erlassen (Vorlage V 22/0023-01).
Im Verlauf des Jahres 2022 wurden die corona-bedingten Einschränkungen für die Gastronomie nach und nach zurückgeführt, es ergaben sich aber neue Herausforderungen: Die Energiepreise explodierten (+55% im Oktober 2022), die Preise für Lebensmittel und Getränke stiegen per September um 26 % bzw. 17 % gegenüber Vorjahresmonat die Kosten für Personal per September 2019 um 19 % (DEHOGA Pressemitteilung vom 4. Oktober 2022). Real bleiben die Umsätze im Gaststättengewerbe weiterhin gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 zurück; die DEHOGA beziffert den realen Umsatzverlust gegenüber 2019 mit 8,1 % (DEHOGA, Quartalsbericht Q3). Insgesamt bleibt die Lage für die Gastronomie – auch in Mülheim an der Ruhr – schwierig.
Der Gebührenausfall für das Jahr 2023 würde im Falle eines positiven Votums bis zu 20.000 € betragen (Basis: Vergleich mit dem Jahr 2019). Der Antrag betrifft eine freiwillige Maßnahme, die im Stärkungspakt nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschlossen werden kann.
Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen, Christina Küsters und Tim Giesbert: „Die Reduzierung der Gebühren in diesen konkreten Fall führt zwar dazu, dass es zu finanziell tolerierbaren Mindererträgen gegenüber den geplanten Ansätzen im Stärkungspakt kommt, entlastet die Mülheimer Gastronomie jedoch entscheidend, um auch in Zukunft ihr Angebot aufrecht zu erhalten. Während die Schließung von Gastronomiebetrieben zu einem vollständigen Einnahmeausfall führen würde, werden durch den Beschlussvorschlag Einnahmen für den städtischen Haushalt ermöglicht. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Stärkung der heimischen Gastronomie geleistet.“