Die Feststellung eines offiziellen Anfangsverdachts durch die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen Ulrich Scholten wegen möglicher Veruntreuung öffentlicher Gelder ist ein starkes Indiz dafür, dass die Angelegenheit eine juristische Tiefe hat. Seine und die Verteidigungsstrategie seiner Anwälte verfing in Duisburg nicht.
Die Instrumente der Staatsanwaltschaft sind schärfer als es die des Rates und der Öffentlichkeit sein können. Die Chance, die Wahrheit über den Umgang des OB mit städtischen Verfügungsmitteln ans Licht zu bringen, erhöht sich dadurch deutlich. Die Zukunft wird zeigen, ob dies in eine Anklageerhebung mündet.
Ulrich Scholten muss sich fragen, ob er angesichts dieser Sachlage und der Beanspruchung durch juristische Selbstverteidigung noch in der Lage ist, der Verantwortung seines Amtes nachzukommen. Er muss sich fragen, ob er dann noch in dem Umfang, wie es das Amt des Oberbürgermeisters erforderlich macht, das Bestmögliche für Mülheim bewirken kann. Er muss sich fragen, ob er angesichts der aktuellen Situation mit Festhalten an seinem Amt nicht der Stadt schadet. Letztlich muss er sich fragen, ob er mit einem Rücktritt vom Amt des Oberbürgermeisters nicht genau diesen Schaden von seiner Stadt abwenden kann. Er sollte diesbezüglich in sich gehen.
Ulrich Scholten sollte aber auf jeden Fall bis zur endgültigen Aufklärung der Sachlage sein Amt ruhen lassen.
Fraktion: Tim Giesbert / Dr. Franziska Krumwiede-Steiner
Kreisverband: Kathrin Rose / Fabian Jaskolla