WDL-Neubaupläne: „Noch viele Fragen zu klären!“

Mit großem Erstaunen und starker Verwunderung haben wir und die Fraktion der CDU auf die Berichterstattung über die von WDL vorgestellten massiven Änderungen der Neubaupläne für eine Luftschiffhalle und -Hangar sowie zusätzlich für zwei neue Flugzeug-Hangars auf dem Flughafen-Areal reagiert. „Diese Neubaupläne haben nur noch sehr wenig mit dem bis Februar des Jahres bekannten Nutzungskonzept (mit multifunktionaler Nutzung sogar für eine KiTa, Musikschule oder Künstlerateliers) zu tun. Stattdessen müsse man aufgrund der Berichterstattung befürchten, bei Realisierung dieses neuen Neubauplanes weniger Mieteinnahmen für die Flughafen-Gesellschaft FEM und mehr Fluglärm zu bekommen“, erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU, Tim Giesbert und Christina Küsters.

Es stellen sich gleich mehrere Fragen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Sind diese Neubaupläne, konkretisiert und feinjustiert in einer Bauvoranfrage bzw. Bauantrag, überhaupt mit dem – gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU – „durchgepeitschten“ Ratsbeschluss vom 13.02.2020 zur WDL-Pachtvertragsverlängerung und dem zwischenzeitlich abgeschlossenen WDL-Pachtvertrag in Einklang zu bringen?
  • Wird das im Rat der Stadt verabredete Ziel der Einnahmenoptimierung durch die geplante Verlagerung der bisherigen FEM-Mieter im Flughafengebäude nicht untertunnelt und damit mittelfristig das jährliche FEM-Defizit noch vergrößert?
  • Wird mit diesen Neubau-Teilplänen (Stichwort: Neubau von zwei neuen Flugzeug-Hangars für mehr Flugbewegungen) letztlich der vom Rat der Stadt geforderte Lärm- und Naturschutz nicht berücksichtigt?

Und es stellt sich nicht zuletzt die brisante Frage, ob sich der Rat der Stadt bzw. die Ratsmehrheit im Februar diesen Jahres bei der Entscheidung über die WDL-Pachtvertragsverlängerung mit einer jetzt nicht mehr aktuellen und stark abgeänderten Neubauplanung „überrumpeln und blenden ließ“.

Tim Giesbert und Christina Küsters: „Wir erwarten nach Eingang und erster Prüfung des Bauantrages von der Fachverwaltung eine umfassende Information für den Rat über diesen WDL-Bauantrag und eine ausreichende Klärung der gestellten Fragen zur stark veränderten Neubauplanung auf dem WDL-Gelände. Dazu gehört dann auch eine erste Folgeabschätzung durch die FEM!“

Tim Giesbert