Obligatorische Info

Steht die Stadt mit Vertragspartnern wegen mangelhafter Ausführung von Bauprojekten vor Gericht, erfolgt ab sofort ab einer Streitsumme von 50.000 Euro die Unterrichtung des Finanzausschusses.

So beschloss das Gremium Anfang der Woche einstimmig auf Antrag der Grünen. Anlass für den Vorstoß, erinnert deren Ratsfrau Eva Weber, war ein im Februar bekannt gewordener Rechtsstreit zwischen der Stadt und einer privaten Bietergemeinschaft aus STRABAG und Züblin AG. Es ging um sowohl bei der Sanierung der Karl-Ziegler- als auch der Luisenschule nachträglich entstandene Feuchtigkeitsschäden. Wer die daraus entstehenden Kosten in Höhe von 1,75 Millionen Euro zu übernehmen habe, war strittig und sollte vor dem Kadi entschieden werden.
Weitere Informationen wollte die Verwaltung der Presse (WAZ/NRZ) auf deren Anfrage hin nicht geben. Dies irritierte wiederum die Politik, weil sie ihrerseits bis dahin ahnungslos war. Der Antrag der Grünen stieß deshalb schon in der Sitzung des Finanzausschuss im April grundsätzlich auf Zustimmung. Unklar war die Höhe der Summe, ab der eine Information obligatorisch zu erfolgen habe. Sie wurde nun ebenfalls auf Vorschlag der Grünen auf 50.000 Euro bezogen auf ein Objekt festgelegt. Kämmerer Mendack hatte im April 100.000 Euro angeregt.
„Wenn auf der Baustelle etwas schiefgeht, muss die Politik das wissen“, stellt Weber klar. „Gut, dass dem nun Rechnung getragen wird.“

Eva Weber