Faktenlage im Fall Nasim überprüfen

Penibelste Genauigkeit seitens der Ausländerbehörden erwarten die Grünen im Fall des vor der Abschiebung stehenden Mohammad Nasim.

Die hiesige Behörde führt als Grund der Abschiebung an, dass er falsche Identitätspapiere vorgelegt habe. Ein von der deutschen Botschaft in Bangladesch beauftragter Vertrauensanwalt habe nach einem Besuch des dortigen Flüchtlingscamps zudem die Nachricht überbracht, dass der Mann dort nicht bekannt sei.

Fraktionsvize Dr. Franziska Krumwiede-Steiner: „Der Anwalt Herrn Nazims erklärt hingegen, selbst im dortigen Lager angerufen zu haben. Dort sei sein Mandant wohlbekannt; vom Besuch eines Vertrauensanwaltes wisse man hingegen nichts.“

„Unsere Frage, ob die Mülheimer Behörde die deutsche Botschaft in Bangladesch von der Stellungnahme des Anwalts in Kenntnis gesetzt habe und vielleicht um eine erneute neutrale Prüfung gebeten habe, wurde verneint“, berichtet Kreisvorstandssprecherin Kathrin Rose.

Die Fraktion habe deshalb dringlichst angeraten, dies umgehend nachzuholen. Angesichts der durch Spracherwerb, erworbenem Schulabschluss und Ausbildung zum Altenpfleger bewiesenen Integrationsleistung verdiene Nasim dies. Neben dem menschlichen Aspekt sei nicht vermittelbar, wenn eine Fachkraft in einem Berufsfeld, in dem ein deutlicher Arbeitnehmermangel herrsche, aufgrund nicht einhundertprozentig nachvollziehbarer Faktenlage abgeschoben werde. Solange noch geringste Zweifel bestünden, müsse man nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den von Abschiebung Bedrohten“ entscheiden.

Dr. Franziska Krumwiede-Steiner / Kathrin Rose