Der Streit um die geplante Schweinemastanlage des Mendener Landwirts im Brahm gärt weiter.
Im Umweltausschuss am 19.05. fordern die Grünen per Antrag die Verwaltung auf, ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf aus dem März zurückzuziehen. Die Kammer hatte einem wegen Geruchsbelästigung klagenden Anwohner Recht gegeben. Der Richterspruch setzte die Signale für die geplante Erweiterung der Anlage von 700 auf 2.400 Tiere erst einmal auf Rot.
„Es gibt für die Stadt und ihre Juristen keinen rechtlichen Grund und keinen Handlungsbedarf“, stellt Grüne–Parteichef Peter Loef fest, „das Urteil anzufechten. Uns stellt sich die Frage, warum die Verwaltung das Verfahren dennoch weiter betreibt und wessen Interessen sie damit vertritt.“
Diskussions– und Informationsbedarf haben die Grünen auch in punkto des im Bramschen Güllehochbehälters in Essen–Kettwig. Das Verwaltungsricht hatte der Stadt die Auflage gemacht, zu kontrollieren, ob dort verbotenerweise Gärreste aus der Biogasanlage des Bauern gelagert oder mit Gülle vermischt werden. „Das wäre“, betont Grüne–Umweltsprecher Hermann Stollen, „illegal und ein Hemmnis für die Genehmigung. Wir wollen dringlich wissen, wann die Verwaltung diesbezüglich tätig wird.“
Peter Loef / Hermann Stollen