Kleingartenanlage Holzstraße: „Ziel der planungsrechtlichen Absicherung über die Einleitung eines Bebauungsplanes!“

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Mit dem jetzt von der Planungsverwaltung eingereichten Beschlussvorschlag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Y 14 „Holzstraße“ wird ein großer Schritt hin zur Erfüllung des Ziels getan, den Fortbestand der bestehenden Kleingartenanlage in der Holzstraße (Broich) über eine Ausweisung als Dauerkleingartenanlage planungsrechtlich dauerhaft abzusichern. Es wird zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ein Satzungsbeschluss angestrebt.

Bezirksbürgermeisterin im Stadtbezirk 3 (Linksruhr), Elke Oesterwind: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass das Planungsdezernat so rasch einen Beschlussvorschlag zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Y 14 „Holzstraße/ehemalige Tennisanlage“ der Bezirksvertretung 3, dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegt hat.“

Die Fraktionssprecher von uns und CDU, Carsten Voß und Christin Hellmig signalisieren Zustimmung: „Wir freuen uns gemeinsam, dass die Verwaltung den Ende Mai 2021 erteilten Auftrag auf Antrag der beiden Fraktionen so zügig umgesetzt hat. So kann die Mülheimer Kommunalpolitik nach gemeinsamen Bemühungen ihr gegenüber den Kleingärtnern in der Holzstraße gegebenes Wort halten!“