Der vom Oberbürgermeister Marc Buchholz und Stadtkämmerer Frank Mendack vorgelegte Entwurf für die Hebesatzsatzung 2022 ist „Anlass zu großer Freude“. Denn trotz der coronabedingten Zusatzbelastung des kommunalen Haushalts kann dank einer besonderen Kraftanstrengung eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer in Mülheim an der Ruhr ab 01.01.2022 verhindert werden. Das ist für die Mülheimerinnen und Mülheimer eine wirklich gute Nachricht, erklären die finanzpolitischen Sprecher von uns und der Fraktion der CDU, Björn Maue und Dr. Siegfried Rauhut.
Beide Stadtverordneten sehen darin „das richtige Signal“ der Mülheimer Kommunalpolitik, in der Noch-Corona-Pandemiezeit nicht weiter an der Steuerschraube zu Lasten der ohnehin belasteten Mieter:innen und Eigentümer:innen sowie des Beschäftigungs- und Wirtschaftsstandortes Mülheim an der Ruhr zu drehen. „Dieser Vorschlag des Oberbürgermeisters und Stadtkämmerers ist aber auch aufgrund der erfolgreichen Umsetzung der Sparbeschlüsse der Ratsmehrheit im letzten Jahr erst möglich geworden“, so Maue und Dr. Rauhut in einer Stellungnahme.