Mülheim muss bei Kooperationen mit anderen Städten weitgehend keine Umsatzsteuer zahlen. Eine gesetzliche Neuregelung fördert damit auch die von allen politischen Lagern geforderte Zusammenarbeit der Kommunen im Ruhrgebiet.
Konkret, berichtet Grüne-Fraktionssprecher Tim Giesbert, geht es um sogenannte Beistandsleistungen, die nur von der öffentlichen Hand geleistet werden können. Eine Kommune erbringt sie kostenpflichtig für eine oder mehrere andere. Dazu zählen etwa gemeinsame Standes- und Ordnungsamtsbezirke oder die Zentralisierung von Einwohnermeldeämtern.
Nachdem der Bundesfinanzhof 2012 einer Umsatzsteuerbefreiung widersprach, setzte eine öffentliche Debatte ein. Die beendete nunmehr eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundestag und Bundesrat zu Gunsten der Kommunen. Weiterhin umsatzsteuerpflichtig sind Leistungen, die wie Gebäudereinigung und Grünpflege privatrechtlich begründet sind.
Giesbert: „Nun besteht endlich Klarheit. Interkommunale Kooperation lohnt sich. Die Städte müssen nur wollen.“
Tim Giesbert