Bestattungsgesetz

Als erfreulichen Fortschritt werten die Grünen das neue NRW–Bestattungsgesetz.

„Zukünftig“, weiß Fraktionssprecher Tim Giesbert, „können neben Kirchen und Kommunen auch Religionsgemeinschaften Friedhöfe betreiben. Bestattungen – gerade für muslimische und jüdische Mitbürger wichtig – sind bereits ab 24 Stunden nach dem Hinscheiden möglich.“

„Diese Neuregelung“, so Fraktionsmitglied Nilsen Boudour, „erhöht für Migranten die Akzeptanz einer Bestattung vor Ort. Überführungen ins Ausland sind diesbezüglich dann nicht mehr nötig.“

Besonders erfreut sind die Grünen über das Gebot, nur noch Grabsteine aufzustellen, die nicht in ausbeuterischer Kinderarbeit gefertigt wurden. „Dafür“, so Giesbert und Boudour, „haben wir Grüne lange gekämpft. Bisher sind rund 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine von Kindern gefertigt – vor allem aus Indien. Das wird sich jetzt drastisch ändern.“

Tim Giesbert / Nilsen Boudour