Bund hat Hausaufgabe nicht erledigt

Mehrere hundert Menschen unter Betreuung sind in Mülheim bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Dies, obwohl sie bei der Landtagswahl im Mai ihre Stimme abgeben konnten. Darauf weist Ingrid Tews, sozialpolitische Sprecherin der Grünen im Rat, hin.

„In NRW“, berichtet sie, „machte die ehemalige Landesregierung dies noch vor den Wahlen möglich. Im Bundestag fand sich leider keine Mehrheit dafür. Entsprechende Initiativen zur Änderung des Wahlrechts nahm die dortige schwarz-rote Regierungskoalition ein ums andere Mal von der Tagesordnung.“
Im Land habe sich das Betreuten zugestandene Wahlrecht bewährt. Nennenswerte Beanstandungen seien ausgeblieben.
Warum das im Bund nicht möglich sei, so Tews, könne nicht nachvollzogen werden. Der UN-Ausschuss zum Schutz der Menschen mit Behinderungen fordere den deutschen Gesetzgeber seit langem auf, hier nachzubessern. Viele leichtgradig Beeinträchtigte seien auf eigenen Wunsch hin aus Selbstschutz vor Risiken voll betreut. Ein Großteil von ihnen zeige sich aber politisch informiert und entscheidungsfähig. Es gehe bundesweit um 85.000 Menschen, denen das Wahlrecht verwehrt werde.

Ingrid Tews