Anträge Satzungsänderungen

Zur Mitgliederversammlung am 20.03.19

  • Antrag Franziska Krumwiede-Steiner und Tim Giesbert

Der Abs. 4 des §6 der Satzung des KV Bündnis 90/Die Grünen in Mülheim soll wie folgt geändert werden:

Satzung § 6 (4) alt Satzung § 6 (4) neu Begründung:
(4) Vorstand, Delegierte und RechnungsprüferInnen werden für die Dauer eines Jahres gewählt, soweit dem keine übergeordneten Bestimmungen entgegenstehen. Die Amtszeit endet auch im Falle von Nachwahlen mit der Neuwahl. Delegierte und RechnungsprüferInnen werden für die Dauer eines Jahres gewählt, der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt, soweit dem keine übergeordneten Bestimmungen entgegenstehen. Die Amtszeit endet auch im Falle von Nachwahlen mit der Neuwahl. Ein auf zwei Jahre gewählte Vorstand ist handlungsfähiger, eingearbeiteter und kann langfristiger planen. Besonders in Zeiten von Wahlen kann so der bestehende Personenkreis langfristige Ziele und programmatische Strukturen etablieren. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

3. Antrag Delegiertenwahlen (Vorstand)

Beschlussvorschlag:

Die Mitgliederversammlung beschließt, die Amtszeit der auf der kommenden Mitgliederversammlung zu wählenden Delegierten einmalig auf 1 ½ Jahre zu verlängern und die Delegiertenwahlen zukünftig in der Regel im 3. Quartal eines Jahres durchzuführen.

Begründung:

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Beginn eines politischen Jahres mit dem Neujahrsempfang, den Vorstands- und Delegiertenwahlen terminlich sehr stark belegt ist. Der Vorstand ist sich einig, dass es hier für die nächsten Jahre eine andere Regelung braucht, insbesondere das Kommunalwahljahr 2020 wird beispielsweise neben den oben genannten Terminen auch viele weitere zu Beginn des Jahres beinhalten müssen. Deshalb hat der Vorstand sich auch auf Grundlage des Umgangs anderer Kreisverbände mit dieser Problematik dazu entschieden, der Mitgliederversammlung vorzuschlagen, die Delegiertenwahlen zukünftig zu einer anderen Zeit im Jahr abhalten zu lassen.