Kulturprojektefonds: Für mehr Transparenz im Vergabeverfahren

Mit einer Initiative streben die Fraktionen von CDU und uns eine Änderung des Vergabeverfahrens für den sogenannten Kulturprojektefonds an.

Deshalb soll der Kulturausschuss die Verwaltung beauftragen, bis zur Kulturausschusssitzung am 17. Mai 2021 einen Entwurf für eine „Förderrichtlinie kultureller Projekte – Kulturprojektefonds“ zu erarbeiten und vorzulegen.

Außerdem soll das zukünftige Verfahren dahingehend geändert werden, dass die Verwaltung dem Kulturausschuss jeweils zu zwei festgesetzten Stichtagen im Jahr eine begründete Vorschlagsliste mit Anträgen von Vereinen, Initiativen und Einrichtungen sowie Solokünstler/-innen zur Förderung kultureller Projekte und Vorhaben (ohne ausschließlichen Stadtteil- bzw. Bezirksbezug) aus Mitteln des Kulturprojektefonds (jährlich bis zu 80.000 Euro!) zur Beschlussfassung vorlegt.

Britta Stalleicken und Angelina Spiegel, kulturpolitische Sprecherinnen der Fraktionen: „Wir befürworten im Sinne der Transparenz bereits im Verfahren eine Änderung der Vergabepraxis für die Fördermittel aus dem Kulturprojektfonds. Bisher wurde diese Kulturprojektförderung als ausschließlich ‚laufendes Geschäft der Verwaltung‘ gesehen und im Nachhinein, meistens im Folgejahr, hierüber der Kulturausschuss in Kenntnis gesetzt. Bei dem hier vorgeschlagenen Zustimmungsverfahren für die Verteilung der Mittel aus dem Kulturprojektfonds können sich der Kulturausschuss und der Kulturbetrieb an das tragfähige Verfahren bei der Vergabe der BV-Verfügungsmittel für stadtteil- bzw. bezirksbezogene Projekte in den Bezirksvertretungen orientieren.“

Britta Stalleicken