Erstaunt zeigen sich die Grünen angesichts des Polizeieinsatzes am Marien-Hospital. Dort erzwangen Beamte durch Absperrung der Zu- und Ausgänge die Herausgabe der Patientenakte eines zu Tode gekommenen Säuglings.
„Nach Darstellung der Polizei“, erklärt Fraktionssprecher Tim Giesbert, „existierte eine richterliche Anordnung betreffs Herausgabe der Akte. Die soll der Hospitalleitung gemäß Nachrichtenlage mündlich, aber nicht schriftlich übermittelt worden sein. Dies verwundert angesichts heutiger moderner Kommunikationsmittel.“
Die Polizei sei gehalten, nachzuweisen, dass es besagte Anordnung zum Zeitpunkt des Vorfalls wirklich gegeben habe. Sie müsse darlegen, warum sie nicht schriftlich vorlag und warum es nicht möglich war, sie kurzfristig nachzureichen.
Giesbert: „Die Bemühung der Polizei, das traurige Geschehen aufzuklären, verdient unser aller Unterstützung. Dennoch müssen dabei die rechtsstaatlichen Grundsätze gewahrt bleiben. Es wäre gut, wenn die Behördenleitung schnell und umfassend Antwort auf die drängenden Fragen geben würde. Datenschutz im medizinischen Bereich ist ein hohes Gut.“
Tim Giesbert