Das Land erleichtert die Umwandlung öffentlicher Bekenntnis– in Gemeinschaftsgrundschulen. War bisher dafür ein Quorum von zwei Drittel der Eltern erforderlich, reicht nun die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent aus.
Kommunen können künftig als Schulträger selbst die Umwandlung anregen. Die Entscheidung verbleibt bei den Eltern.
Die Mülheimer Grünen äußern sich positiv zur neuen Regelung. „Das Gesetz“, sagt ihre bildungspolitische Sprecherin Franziska Krumwiede, „reagiert auf neue gesellschaftliche Verhältnisse und entspricht vor Ort geäußerten Änderungswünschen.“
Ein Bildersturm, stellt Krumwiede klar, ist das nicht. Öffentliche Bekenntnisschulen blieben Bestandteil der Schullandschaft und hätten weiterhin Verfassungsrang. Die Gesetzesnovelle sei eine einvernehmliche Abmachung zwischen Landesregierung und Kirchen. Auf Anregung Letzterer sei nun auch an Bekenntnisschulen Religionsunterricht einer anderen Glaubensrichtung möglich, der Besuch von Schulgottesdiensten nicht mehr verbindlich.
Franziska Krumwiede