Die Fraktionen begrüßen den kürzlich vom Bund und den Ländern im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Bund wird sich stärker als ursprünglich geplant beim Ausbau der Betreuungsplätze engagieren und neben der Schaffung neuer OGS-Plätze auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze Finanzhilfen gewähren. Insgesamt 3,5 Milliarden Euro stellt der Bund für den OGS-Ausbau in den nächsten Jahren bereit. „Das ist die große Chance, einerseits die Qualitätsstandards unserer OGS in Mülheim an der Ruhr zu halten und andererseits rechtzeitig neue OGS-Plätze kostenneutral zu schaffen“, freuen sich unsere Bildungsexpertin Franziska Krumwiede-Steiner und der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Hendriks. Einige Träger hätten bereits signalisiert, dass sie dazu in der Lage sind.
Den erzielten Kompromiss nehmen die Fraktionen zum Anlass, im Bildungsausschuss die Verwaltung zu bitten, jetzt vorausschauend zu handeln und im Hinblick auf den Rechtsanspruch vom Bund so viel finanzielle Förderung wie möglich zu erlangen. Außerdem bitten beide Fraktionen um einen detaillierten Sachstand zu diesem Thema und stellen dazu einige Leitfragen, auch im Hinblick der Einbindung der Träger.
Der Bund hat angekündigt, bis zu 70 Prozent der Investitionskosten bei der Bereitstellung neuer Plätze zu stemmen. Ab 2026 wird er sich auch stufenweise mit bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr an den Betriebskosten beteiligen. Zunächst war hierfür nur ein Betrag von einer knappen Milliarde Euro geplant. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt zum 1. August 2026 zunächst für die Grundschulkinder in der ersten Klassenstufe in Kraft und wird dann in den Folgejahren um jeweils ein Jahr erweitert, so dass ab 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch von acht Stunden Förderung an fünf Tagen in der Woche hat.
Dieses Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeit ist nicht nur ein wichtiger Baustein, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von diesem verlässlichen Angebot profitieren auch Grundschulkinder erheblich, denn sie werden dadurch in ihrer sozialen, emotionalen, kognitiven und körperlichen Entwicklung unterstützt. Außerdem ist es ein wichtiger Beitrag, Kindern, die in schwierigen Verhältnissen aufwachsen, Teilhabe zu ermöglichen.
Christina Küsters und Tim Giesbert