Ist der Aubergweg zwischen Sommerfeld und Voßbeckstraße 8 in Saarn Durchgang für alle oder ausschließlich für Private nutzbar? Diese Frage kam auf, als Fußgängern bedeutet wurde, dass auf diesem Pfad kein öffentliches Wegerecht bestehe. Dies führte zu einer Anfrage unserer Fraktion in der Bezirksvertretung Linksruhr.
Nun ist die Antwort der Verwaltung da und sie ist eindeutig. Die Nutzung des Weges ist demnach allen zum Zwecke der Erholung gestattet. Einen Eigentümer, der eine Sperrung hätte beantragen können, gebe es nicht. Angrenzende Anwohner könnten dies nicht für sich beanspruchen. Es handele sich aber auch keineswegs um eine öffentliche Straße, sondern um sogenannte freie Landschaft im Landschaftsschutzgebiet, deren Nutzung allen gestattet sei.
„Damit ist endlich Klarheit geschaffen“, erklärt Bezirksvertreter Carsten Voß. Wer auch immer ein Privatwegerecht reklamierte, habe falsch gelegen. Nun stehe der Weg offen. Dennoch sei wie immer allseitige Rücksichtnahme und Toleranz gefragt. Das müsse doch möglich sein, so Fraktionssprecherin Heidemarie Sinn-Leyendecker.
Carsten Voß / Heidemarie Sinn-Leyendecker