Im Kommunalwahlkampf hatte Oberbürgermeister Marc Buchholz eine weitreichende Videoüberwachung zentraler Plätze gefordert und die private Überwachung am Hans-Böckler-Platz unterstützt. Wir GRÜNE haben diese Maßnahme von Anfang an kritisch gesehen. Nun bestätigt die Landesdatenschutzbeauftragte: Eine Videoüberwachung in dieser Form ist rechtlich nicht zulässig.
Für uns bleibt klar: Videoüberwachung schafft keine Sicherheit, sondern verlagert Probleme bestenfalls. Statt untaugliche Überwachungsdebatten zu führen, sollte der Oberbürgermeister die Ordnungsbehörden personell stärken und für mehr Präsenz vor Ort sorgen.