Klimabonus bei Kosten der Unterkunft

Menschen, die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, sollen ihre Wohnung nicht wechseln müssen, nur weil die gerade energetisch saniert wurde. Deshalb befassen Grüne und SPD den Sozialausschuss mit einer Neureglung der Kosten der Unterkunft.

Nach Sozialgesetzbuch übernehmen die Kommunen sie. Es gelten aber Angemessenheitsgrenzen hinsichtlich Größe und Miethöhe. Bei Überschreitung werden zusätzliche Kosten gewöhnlich nicht übernommen.
Dies kann geschehen, wenn eine Wohnung in Sachen Energieeinsparung saniert wird. Die Aufwendungen dafür überträgt der Vermieter in der Regel auf die Mieter. Liegt die Miete nun höher als die Angemessenheitskriterien, wird die Differenz von der Stadt bisher nicht erstattet.
Andererseits aber verringern sich die zu den Kosten der Unterkunft zählenden Heizaufwendungen. Deshalb fordern SPD und Grüne, dies bei einer Neufestlegung der Angemessenheitskriterien zu berücksichtigen. Grüne-Sozialexpertin Ingrid Tews: „So wie es etwa in Bielefeld schon seit vielen Jahren üblich ist, soll ein Klimabonus eingeführt werden.“ Grundlage für dessen Höhe, so Rodion Bakum, sozialpolitischer Sprecher der SPD, sei der durch einen qualifizierten Energieausweis nachzuweisende Verbrauchswert des Gebäudes gemäß Energiesparverordnung.
Bakum und Tews: „Diese Regelung soll natürlich auch beim Einzug gelten. Solche Flexibilität ist sozial gerechter und hilft, städtische Klimaziele zu erreichen.“

Ingrid Tews / Rodion Bakum