Unsere Einwände gegen den A40 Ausbau – Erörterungstermin mit Bezirksregierung

Bereit 2022 haben wir uns mit zahlreichen Argumente gegen den geplanten Ausbau der A40 zu Wort gemeldet und Einwände bei der Bezirksregierung eingereicht. In der kommenden Woche findet nun der Erörterungstermin statt, bei der wir der Bezirksregierung unsere Argumente gegen den Ausbau vortragen werden – ein weiterer wichtiger Schritt im Verfahren.

Wir werden den Ausbau und seine Folgen weiterhin kritisch begleiten und unseren Druck aufrechterhalten. Denn klar ist: Unsere Einwände sind nicht vom Tisch.

Wir bleiben dran und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Argumente und Auswirkungen dieses Projekts gehört und ernsthaft geprüft werden.
Dazu haben wir auch eine Petition gestartet:
https://www.change.org/p/nein-zum-sechsspurigen-ausbau-der-a40-in-m%C3%BClheim-an-der-ruhr

Hier machen wir unsere Einwände aus dem Jahr 2022 für alle sichtbar:

Einwendung GRÜNE Mülheim zum Planfeststellungsverfahren zum 6‐spurigen Ausbau der Bundesautobahn 40 gemäß § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG NRW

Mobilitätswende
Ein zentraler Bestandteil der Maßnahmen zum Klimaschutz im Mobilitätssektor ist eine Umverteilung des Modal‐Splits. Macht heute der motorisierte Individualverkehr noch den größten Anteil der genutzten Verkehrsmittel aus, muss sich dieser Anteil in Zukunft an beispielsweise ÖPNV und Radverkehr annähern, wie unter anderem der Deutsche Städtetag in seinem Positionspapier von 2018 bereits klarstellt. Auch durch die Corona Pandemie ist zu erwarten, dass die Pendler*innenströme durch zunehmenden Anteil von HomeOffice und mobilem Arbeiten ein niedrigeres Niveau annehmen werden. Infolgedessen ist die Bedarfsberechnung, der die Ausweitung auf sechs Fahrbahnen zugrunde liegt, unzutreffend. Dazu kommt der sog. induzierte Nachfrageffekt, welche im folgenden Absatz weiter erläutert wird.

Mehr Spuren, nicht weniger Stau
Studien zum Verkehrsaufkommen vor und nach dem Hinzufügen zusätzlicher Spuren führen zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Kapazitäten auf Autobahnen (zusätzliches Angebot) begleitet werden von einem erhöhten Verkehrsaufkommen (zusätzliche Nachfrage). Dieser Effekt wird auch als „induzierter Nachfrageeffekt“ bezeichnet. Dabei bleibt das Verhältnis von Kapazität und Aufkommen in etwa gleich. Dementsprechend führen zusätzliche Spuren nicht zu einer Verminderung von Staus, sondern führen im Gegenteil sogar zu einem höheren Verkehrsaufkommen, welches sich auf die umliegenden Siedlungsgebiete mit gleichbleibender Verkehrskapazität negativ auswirkt.

Spätestens ab Anschlussstelle Essen Fronhausen wieder Engstelle
Selbst, wenn es stimmen würde, dass durch mehr Spuren weniger Stau entstünde, würde dieser Effekt spätestens ab der Anschlussstelle in Essen Fronhausen nicht mehr greifen, da dort die A40 innerhalb der dichten Besiedelung vierspurig ist und auch auf absehbare Zeit nicht auf sechs Spuren erweitert werden kann. Dazu kommt, dass durch Spurwechselvorgänge die Staugefahr zunimmt. Auch deshalb gibt es keine planerische Grundlage.

Emissionen

  • Abgase
    Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen zusätzliche Abgase, die aufgrund der Lage innerhalb des Besiedelungsgebiets zu einer zusätzlichen Belastung der Bevölkerung führen.
  • Lärm
    Das den Unterlagen anhängende Lärmgutachten beachtet die direkten Lärmemissionen durch den Verkehr auf der Autobahn in Kombination mit den Lärmschutzmaßnahmen. Was dabei jedoch vernachlässigt wird, ist dass das Verkehrsaufkommen nicht nur auf der Autobahn zunimmt, sondern logischerweise auch innerhalb der umliegenden Besiedelung. Infolgedessen steigt die Lärmbelästigung durch den zu‐ und abströmenden Verkehr an.

Versiegelung
Die Verbreiterung der Autobahnstrecke auf den 12,36 km um beidseitig eine Fahrbahnbreite führt zu einer erheblichen Versiegelung von Flächen. Diese Versiegelung hat negative Auswirkungen auf das Entwässerungs‐ und Versickerungsverhalten der Fläche. Auch auf den Natur‐ und Artenschutz hat der Ausbau der Autobahn auf sechs Spuren negative Auswirkungen. Nicht zuletzt durch die Baumaßnahmen selbst.

Stadtklima
Eine solche Versiegelung würde auch mit der dunklen Asphaltfläche zu einer zusätzlichen Aufheizung der Fahrbahn und der umliegenden Siedlungsfläche führen. Insbesondere der bereits dicht versiegelte Bereich im Mülheimer Norden ist schon heute durch Hitzeinseln belastet, wie die Mülheimer Stadtklimaanalyse aus dem Jahr 2018 zeigt. Mit fortschreitender Klimaerhitzung trägt dieser Ausbau dementsprechend auch dazu bei die Lebensqualität durch Hitzeinseln in den betreffenden Stadtteilen zu verringern und stellt für gefährdete Gruppen sogar eine Gesundheitsgefährdung dar. Das Prinzip der Rücksichtnahme ist dementsprechend verletzt.

Energiebedarf
Ungeachtet des Energiebedarfs durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, wird für den Ausbau der Autobahn im großen Umfang sogenannte graue Energie benötigt. Diese umfasst die benötigte Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum tatsächlichen Ausbau der Fahrbahn, sowie zur Entsorgung. Aus den oben genannten Gründen ist dieser Energiebedarf nicht notwendig und dementsprechend als Energieverschwendung zu werten.

Klimaschutz
Aus diesen Gründen ist klar abzusehen, dass eine Ausbauplanung auf sechs Fahrspuren nicht vereinbar mit den Klimazielen ist. So hat die Stadt Mülheim an der Ruhr 2020 die Klimanotlage ausgerufen und das Ziel von Klimaneutralität bis 2035 ausgerufen. Eine solche Planung konterkariert diese Zielsetzung grundlegend.

Geldverschwendung
Aufgrund der dargestellten Unvereinbarkeit mit einer nachhaltigen Stadtplanung ist diese Ausbauplanung im geplanten Umfang von 285 Mio.€ als Steuerverschwendung zu werten. Die begrüßenswerte Errichtung von Lärmschutzwänden und Brückensanierung ist mit einem geringeren finanziellen Aufwand durchführbar. Eine Ausbauplanung auf sechs Spuren ist dafür nicht erforderlich. Darüber hinaus ist mit nicht bezifferten zusätzlichen Kosten für Klimafolgeanpassungsmaßnahmen zu rechnen die durch ebenjenen Ausbau notwendig werden. Demzufolge gebe ich folgende Empfehlung ab: Das Planfeststellungsverfahren zur Ausweitung der BAB40 auf Sechspurigkeit im genannten Bereich wird eingestellt und durch ein neues Planverfahren zur Brückensanierung und die Installation von Lärmschutzmaßnahmen entlang der bestehenden vierspurigen Strecke ersetzt. Die Südflächen der Lärmschutzwände können zusätzlich mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden, sodass den negativen Auswirkungen der Baumaßnahmen positive Effekte durch den Ausbau der erneuerbaren Energien entgegengesetzt werden.